Im Rahmen des Rückbaus kerntechnischer Anlagen fallen große Mengen an Reststoffen an, die ordnungsgemäß entsorgt werden müssen. Ein Großteil dieser Reststoffe kann direkt aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes entlassen und in die Wirtschaft oder Deponien rückgeführt werden, da sie die Freigabewerte der Strahlenschutzverordnung unterschreiten. Ein massemäßig geringer Anteil der radioaktiven Reststoffe, der nach dem aktuellen Stand der Technik nicht bis auf die Werte für eine Freigabe dekontaminiert werden kann, muss durch eine geeignete Konditionierung in einen endlagergerechten Zustand gebracht werden. Insgesamt ist die für die Reststoff- und Abfallbehandlung notwendige Logistik sehr umfangreich und wird über verschiedene redundante EDV-Systeme lückenlos verfolgt. REINSTEIN wurde mit der unabhängigen Überprüfung der vorhandenen Prozesse bezüglich der Konditionierung von radioaktiven Abfällen betraut.