Zeitraum: 03.03.2025 bis 28.02.2029, Vollzeit
37,5 Stunden pro Woche, 30 Tage Urlaub p.a., Zuschuss für Job-Ticket, VWL
Arbeitsort: nördlich von Karlsruhe, kerntechnische Anlage
Abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Bautechnik, Brandschutz, Arbeitsschutz oder vergleichbare Qualifikation/Lehrgänge. Als Nachweise sind vorzulegen: Zeugnis der Berufsausbildung oder
Schulungs- oder Qualifikationsnachweise.
• Zusätzliche Zertifizierung/Schulungen mit Berührungen im Kontext von „Flucht- und Rettungswegen“ (z.B. EIPOS, TÜV) wünschenswert
• Vorzugsweise Berufserfahrung in der Erstellung und Montage von Flucht- und Rettungsplänen oder in verwandten Bereichen des Brandschutzes
• Tiefgehendes Verständnis der relevanten DIN-Normen, ASR-Vorschriften, Bauordnungsrecht und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben
• Umgang mit Planungssoftware und grafischen Tools zur Erstellung von Fluchtplänen
• Genauigkeit und Aufmerksamkeit für Details bei der Planerstellung und der Überprüfung von Bestandsplänen.
• Fähigkeit, sowohl selbstständig als auch im Team effektiv zu arbeiten
• Klare und effektive Kommunikationsfähigkeiten, sowohl schriftlich als auch mündlich Beherrschen der Amtssprache Deutsch in Wort und Schrift wird vorausgesetzt. D.h. der/die Bewerber/in muss in der Lage sein in deutscher Sprache verfasste Unterlagen, Berichte, Briefe,
Emails usw. zu verstehen und auszuwerten sowie solche in deutscher Sprache zu verfassen. Die ausführende Person muss in der Lage sein, in deutscher Sprache klar und deutlich zu kommunizieren.
Im Rahmen der Überprüfung, Aktualisierung und teilweise Neuerstellung von Flucht und Rettungsplänen sind für ca. 100 – mehrheitlich Industriegebäude folgende Leistungen teilweise oder vollständig zu erbringen.
• Begehung und Analyse der Gebäude: Durchführung von Vor-Ort-Begehungen zur Erfassung der planrelevanten technischen Einrichtungen, Flächen und Mittel für Brand- und Unfallbekämpfung.
• Zuarbeit und Vorgabe für die Erstellung von Fluchtplänen. Die Pläne werden von einem technischen Zeichner erstellt: Überprüfung vorhandener, Entwurf und Gestaltung neuer Flucht- und Rettungsplänen gemäß DIN ISO 23 601, 7010-2012, 4844-2 2012; Einbeziehung von Symbolen nach ASR A1.3/A2.3, BGV A8; Anpassung an Formate von DIN A1 bis A4 und Sonderformate.
• Druck und Rahmung der Pläne: Organisation und Überwachung des Druckprozesses; Sicherstellung der Qualität und Lesbarkeit der Fluchtpläne; Rahmung gemäß den Anforderungen der Einsatzorte.
• Planung der Beschilderung: Entwickeln von Plänen für die Platzierung und Montage von Beschilderungen im Einklang mit Flucht- und Rettungsplänen.
• Einweisung und Überwachung des Montagepersonals: Schulung und Anleitung des Montagepersonals; Sicherstellung der korrekten und fachgerechten Anbringung der Beschilderungen und Fluchtpläne.
• Ermittlung von Störkanten: Identifizierung und Bewertung von potenziellen Hindernissen oder Störkanten, die die Wirksamkeit der Flucht- und Rettungspläne/Beschilderung beeinträchtigen könnten.
• Überarbeiten von Flucht- und Rettungsplänen: Regelmäßige Aktualisierung und Anpassung der Pläne an veränderte Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen.
• Koordination im Unternehmen: Abstimmung mit internen Stellen, wie Arbeitssicherheit, Anlagenleitung und Sicherheitskoordinatoren zur Sicherstellung der Einhaltung aller relevanten
Vorschriften und Anforderungen.
• Zuarbeit für die Anpassung der Beleuchtung von Schildern in Fluchtwegen. Die Planung und Koordination der Beleuchtung für Schilder in Fluchtwegen erfolgt von den Elektrikern des Kunden.
Dies umfasst die Anpassung vorhandener und der Installation neuer Leuchten.
• Koordination mit Elektroplanern: Enger Austausch und Abstimmung mit Elektroplanern zur Sicherstellung der korrekten Platzierung und Installation von Beleuchtungselementen in Fluchtwegen.